Kosten

Ein Kostenzuschuss durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung ist möglich.
In der Regel braucht es bereits zu Beginn (spätestens nach der 1. Sitzung) eine ärztliche Bestätigung (Hausärzt*in) und vor der 11. Sitzung muss ein Antrag auf Bewilligung gestellt werden.

Die Höhe der Kostenzuschüsse ist in den Satzungen der Krankenversicherungen geregelt. Nähere Informationen finden Sie hier:

Viele private Krankenversicherungen bieten zusätzliche Kostenzuschüsse an.

Auf Wunsch sind Gespräche im Paar- und Familienkontext auch mit einer Co-Therapeutin möglich.

Achtung: Nicht zeitgerecht abgesagte Termine (mind. 24 Stunden im Voraus) müssen voll verrechnet werden.

 

Bankverbindung

IBAN: AT82 2011 1849 6394 7300
BIC: GIBAATWWXXX
Erste Bank

Einzeltherapie
pro Einheit à 50 Minuten: € 95,-
Paartherapie 
pro Einheit à 90 Minuten: € 160,-
Familientherapie 
pro Einheit à 90 Minuten: € 160,-
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